Unsere auf Familienrecht und Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte beschäftigen sich im Vorfeld einer Ehe mit Eheverträgen, bei Trennung und Scheidung mit den Trennungs- und Scheidungsfolgen wie der Berechnung von Unterhalt, dem Zugewinnausgleich, dem Versorgungsausgleich, der Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilien, dem Umgangsrecht und dem Sorgerecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind nichteheliche Partnerschaften, Vermögensauseinandersetzungen, Adoptionen, Aufteilung von Haushaltsgegenständen im Rahmen einer Scheidung und Vaterschaftsanfechtungen und Vaterschaftsfeststellungen.

Im Familienrecht werden Sie mit Engagement und Feinfühligkeit in dieser häufig schwierigen emotionalen Zeit vertreten. Das Ziel liegt darin, für Ihre konkrete persönliche Situation die wirtschaftlich sinnvollste Lösung herbeizuführen. Trennungs- und Scheidungsfolgen sowie die Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilien können mithilfe einer außergerichtlichen einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erreicht werden. Diese Vereinbarung ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität. Ein wesentlicher Vorteil dieser außergerichtlichen Vereinbarung besteht darin, dass diese eine zeitnahe Lösung ermöglicht und langwierige, emotional belastende Rechtstreitigkeiten vor Gericht vermieden werden können.