Qualitätsmaßstab für Familienpsychologische Gutachten
In Verfahren vor dem Familiengericht, in denen es um eine mögliche Kindeswohlgefährdung geht, hat das Familiengericht die Pflicht sicherzustellen, dass der Sachverständige, der ein psychologisches Gutachten erstellt, eine ausreichende Qualifikation besitzt. Hierzu gehört, dass der Sachverständige die persönliche Eignung nachzuweisen hat und diese durch das Gericht nachgeprüft wird. Diese Prüfung ist in den Entscheidungsgründen des Gerichts zu erläutern und darzulegen.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.10.2018, Az 6 UF 112/18, eingestellt am 14.03.2019