Die neue Düsseldorfer Tabelle 2021
Die Düsseldorfer Tabelle gilt für die Berechnung des Kindesunterhalts als Maßstab und Richtlinie. In der Düsseldorfer Tabelle werden seit Jahrzehnten die Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts bestimmt. Sie hat keine Gesetzeskraft, gibt jedoch einen guten Überblick, wie viel Unterhalt voraussichtlich gezahlt werden muss. In der neuen Düsseldorfer Tabelle wurde zum 01.01.2021 der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht. So steigt der Mindestkindesunterhalt für Kinder unter 6 Jahren auf 393,00 € monatlich. Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren besteht ein Kindesunterhaltsanspruch i. H. v. 451,00 €. Der Mindestunterhalt für die Kinder in der Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren beträgt 528,00 €. Außerdem wurden die Bedarfssätze „volljährige Kinder“ ebenfalls angehoben. Wie im Jahr 2020 betragen sie 125 % der Bedarfssätze der zweiten Altersstufe. Der Bedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil lebt, bleibt bei 860,00 € einschließlich 375,00 € Miete.

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts ist zu beachten, dass das Kindergeld anzurechnen ist. Bei minderjährigen Kindern ist das Kindergeld in der Regel zur Hälfte anrechenbar und bei volljährigen Kindern ganz auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen. Die sogenannten Zahlbeträge ergeben sich aus den im Anhang der Tabelle beigefügten sogenannten Zahlbetragstabellen. Die Selbstbehalte bleiben die Gleichen wie im Jahr 2020.
Düsseldorfer Tabelle 2021: www.olg-duesseldorf.nrw.de, eingestellt am 15.01.2021