Neue Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum Jahresanfang 2025
Zum 1.1.2025 erfolgte die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle und die wesentlichen Änderungen werden kurz dargestellt.

Die Unterhaltsbeträge für Kinder wurden zum Jahresbeginn basierend auf der aktuellen Mindestunterhaltsverordnung moderat angehoben. Für Kinder bis 5 Jahre steigt der Betrag um 2 € auf 482 €, für 6- bis 11-Jährige um 3 € auf 554 €, für 12- bis 17-Jährige um 4 € auf 649 € und für volljährige Kinder ebenfalls um 4 € auf 693 €.

Die Erhöhung des Kindergelds um 5 € auf 255 € pro Kind wirkt sich entsprechend auf die Zahlbeträge aus, da das Kindergeld wie bisher bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern vollständig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird.

Die Einkommensgruppen bleiben unverändert. Die 15 Kategorien reichen weiterhin von 2.100 € netto bis 11.200 € netto pro Monat. Auch der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt konstant bei 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige.

Eine deutlichere Anhebung erfuhr der Bedarfssatz für studierende Kinder. Dieser wurde von 930 € auf 990 € angehoben, es entfallen nun 440 € statt 410 € auf die Warmmiete. Die Anmerkungen zur Tabelle wurden teilweise neu formuliert und strukturiert, wobei einige Punkte gestrichen wurden, um zu verdeutlichen, dass die grundlegenden unterhaltsrechtlichen Prinzipien in den Leitlinien der Oberlandesgerichte geregelt sind. Diese Änderungen haben jedoch keine inhaltlichen Auswirkungen.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2025 moderat ausfallen. Für Unterhaltspflichtige und -berechtigte ergeben sich somit nur marginale Veränderungen in der Unterhaltshöhe.

Da die Düsseldorfer Tabelle weiterhin als Orientierungshilfe dient, bedarf es der Einzelfallprüfung, ob im Einzelfall Abweichungen möglich sind, damit den spezifischen Umständen des Einzelfalls Rechnung getragen wird.
Eingestellt von Dr. Christian Kasten am 15.01.2025