Die neue Düsseldorfer Tabelle 2022
Die Düsseldorfer Tabelle, die die Mindestkindesunterhaltsbeträge für einzelne Zahlstufen in Deutschland für Kinder ab der Geburt bis zum Ende der ersten Ausbildung festlegt, wurde auch im Jahr 2022 angepasst. Zum 01.01.2022 wurden die unterschiedlichen Zahlbeträge für den zu leistenden Kindesunterhalt in den einzelnen Gehaltsstufen für die Altersstufen der jeweiligen Kinder ca. um 5,00 € im Schnitt angehoben. Die wesentliche Neuerung der Düsseldorfer Tabelle, die im Jahr 2022 erstmals in der Form vorliegt, beinhaltet, dass die Zahlstufen von 10 auf 15 Zahlstufen erweitert wurden. Die Düsseldorfer Tabelle umfasst damit jetzt auch Nettoeinkommen von bis zu 11.000,00 € pro Monat und weist für die unterschiedlichen Altersstufen der Kinder entsprechende Beträge aus. In der Vergangenheit endete die Düsseldorfer Tabelle mit der zehnten Gehaltsstufe und eine Fortschreibung der Unterhaltsbeträge für die unterhaltsberechtigten Kinder unterlag der Rechtsfortbildung am Einzelfall der Gerichte, ohne dass dafür ein konkret bezifferter Zahlbetrag rechtsvereinheitlichend vorgelegt wurde. Die Düsseldorfer Tabelle 2022 stellt damit ein Novum dar und hilft die Frage zu klären und zu vereinheitlichen, welchen Unterhaltsbedarf Kinder, Jugendliche und Volljährige von Eltern mit gehobenen Einkommensverhältnissen haben.

Weiterhin dürfte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einfluss auf die Fragestellung haben, inwieweit Kinder am Luxus der Eltern partizipieren, wenn Einkommen oberhalb von 11.000 Euro netto liegen. Hier hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass eine Teilhabe am Luxus nicht gegeben ist (BGH, Az.: XII ZB 499/19).
(eingestellt am 01.02.2022)