• Erbrecht: Teilungsversteigerung
    Die Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft, die auf Auseinandersetzung gerichtet ist. Um dies bei einer im Nachlass befindlichen Immobilie zu erzielen, wenn Streitigkeiten über den Wert oder beispielsweise die Nutzung besteht, gibt es die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe, auch wenn sein Anteil an der Immobilie gering ist, kann beim Gericht beantragen, dass die Immobilie, die ihm in Erbengemeinschaft gehört, versteigert wird. Ein Tipp für den Erben: Um zu verhindern, dass die Immobilie zu einem sehr geringen Wert versteigert wird, sollten die anderen Erben entweder selbst bei der Versteigerung mitbieten oder selbst einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Mit der Teilungsversteigerung gibt der Gesetzgeber jedem Erben die Möglichkeit, sich aus der Erbengemeinschaft zu lösen.
    Quelle: Deutsches Forum für Erbrecht e.V.


     

  • Familienrecht: Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilien
    Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich häufig die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert, ob ein Partner die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen möchte oder ob die Immobilie gemeinsam verkauft wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass unbedingt beachtet wird, dass derjenige aus der Haftung aus dem gemeinsamen Darlehen entlassen wird, der seinen hälftigen Anteil an der Immobilie dem anderen überträgt.

    Um den Wert der Immobilie festzustellen, kann auch die Möglichkeit in Anspruch genommen werden, dass ein Gutachten oder ein Kurzgutachten über den Wert der Immobilie erstellt wird. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Parteien sich über den Wert der Immobilie nicht einigen können.


     

  • Erbrecht bei nicht Verheirateten
    Da das Ehegattenerbrecht für unverheiratete Paare nicht gilt, ist es wichtig, eine erbrechtliche Regelung zu treffen, da ansonsten der Partner nichts erbt. Daher sollte dringend ein Testament verfasst werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass beide Partner ein eigenes Testament aufsetzen, denn ein gemeinschaftliches Testament ist nur für Ehegatten gültig.

    Eine weitere Möglichkeit eine erbrechtliche Regelung zu treffen, ist die Absicherung durch einen Erbvertrag. Wichtig ist, dass Sie sich bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht frühzeitig erkundigen, um rechtzeitig erbrechtliche Regelungen für den anderen Partner zu treffen.